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Kennzahl: 2064

Vereinbarung zur kostenpflichtigen Abgabe von Kunststoff-Tragetaschen

Einzelhändler können sich an einer freiwilligen Vereinbarung beteiligen, mit der der Verbrauch an Kunststofftragetaschen verringert werden soll, indem sie nur noch gegen Entgelt abgegeben werden. Eine entsprechende Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) trat am 01. Juli 2016 in Kraft. Damit sollen eine gesetzliche Verpflichtung vermieden und die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie erfüllt werden. Jedes Handelsunternehmen kann selbst entscheiden, ob es die Vereinbarung mit unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich ein Unternehmen, Kunststofftragetaschen nur noch gegen ein „angemessenes“ Entgelt abzugeben, dessen konkrete Höhe frei wählbar ist. Ausgenommen sind „sehr leichte“ Tüten, die für lose Lebensmittel oder aus hygienischen Gründen zum Beispiel für Fleischwaren erforderlich sind.

Alle Unterzeichner der Vereinbarung müssen außerdem die Anzahl, die Größe und das Gewicht ihrer abgegebenen kostenpflichtigen Verpackungen jährlich dokumentieren, wobei die Details hierzu noch bundesweit festgelegt werden. Größere teilnehmende Unternehmen müssen eine jährliche Gebühr an den HDE entrichten. Kleine und mittlere Unternehmen (maximal 250 Mitarbeiter, maximal 50 Millionen Euro Umsatz) sind von dieser Gebühr befreit, sofern sie maximal 10 Millionen Tüten pro Jahr an Endkunden abgeben.

Weitere Informationen, wie den Vereinbarungstext und das Beitrittsformular, sind erhältlich unter http://www.einzelhandel.de/kunststofftuete.