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Das neue Bewacherregister
16.10.2019
Zum 1. Juni 2019 wurde ein Bewacherregister errichtet, in dem bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst werden, um bei Vor-Ort-Kontrollen von Wachpersonal bundesweit elektronisch abgerufen werden zu können. Dabei handelt es sich insbesondere um erforderliche Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit. Hierzu stellen die IHKs die Sachkunde- und Unterrichtungsnachweise elektronisch zur Verfügung. Das Bewacherregister wird vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.