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IHKs unterrichten das Personal im Bewachungsgewerbe
02.10.2019
Arbeitnehmer dürfen bei einem Sicherheitsunternehmen nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor das Unterrichtungsverfahren erfolgreich absolviert haben. Die Unterrichtung kann bei jeder IHK erfolgen, die diese Unterrichtung anbietet. Wir als IHK Saarland bieten die Unterrichtungsverfahren regelmäßig an. Die Antragsteller müssen über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Wenn festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit dem Stoff vertraut ist, stellen wir eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung aus. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter der Kennzahl 124 auf www.saarland.ihk.de.