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Saudi-Arabien: Aufschub für Zertifizierungspflicht auf zusätzliche Kunststoffprodukte ausgeweitet
Die Anwendung der Vorschriften zur oxo-biologischen Zertifizierung und Markierung von Kunststoffprodukten in Saudi-Arabien wurde für weitere Produkte verschoben.
17.04.2018
Wie bereits informiert, dürfen ausgewählte Kunststoffprodukte seit dem 12. Dezember 2017 nur noch dann eingeführt, hergestellt oder vertrieben werden, wenn diese gemäß der Regulierung (M.A-156-16-03-03) „oxo-biologisch“ abbaubar sind. Die betroffenen Produkte müssen bei der Einfuhr zum Zeitpunkt der Verzollung das Logo der saudi-arabischen Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (SASO) aufweisen.
Nachdem die SASO Anfang Februar 2018 bereits für Stretch-Folien (HS 39211300) und Schrumpf-Folien (HS 39232100) einen Aufschub bzgl. der verbindlichen Umsetzung der Vorschrift bis zum 1. August 2018 bekannt gab, wurde die Umsetzung nun auch für andere Produkte, die in der ursprünglichen SASO-Liste für die Phase 1 vorgesehen waren, auf den 1. August 2018 verschoben. Lediglich für folgende Produkte gilt das am 12. Dezember 2017 in Kraft getretene Verbot für die Einfuhr von Kunststoffprodukten fort, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind:
Zolltarifnummer auch die Warenbeschreibung zu beachten. Die Webseite der SASO ist weiterhin nicht auf dem neuesten Stand.
Für Fragen steht Herr Ali Dogan vom Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad zur Verfügung: Phone: +966-11 405 0201 ext. 141, Email: dogan@ahk-arabia.com
Nachdem die SASO Anfang Februar 2018 bereits für Stretch-Folien (HS 39211300) und Schrumpf-Folien (HS 39232100) einen Aufschub bzgl. der verbindlichen Umsetzung der Vorschrift bis zum 1. August 2018 bekannt gab, wurde die Umsetzung nun auch für andere Produkte, die in der ursprünglichen SASO-Liste für die Phase 1 vorgesehen waren, auf den 1. August 2018 verschoben. Lediglich für folgende Produkte gilt das am 12. Dezember 2017 in Kraft getretene Verbot für die Einfuhr von Kunststoffprodukten fort, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind:
- Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100,
- 39241039), Einwegtischdecken (39211900, 39232100)
Zolltarifnummer auch die Warenbeschreibung zu beachten. Die Webseite der SASO ist weiterhin nicht auf dem neuesten Stand.
Für Fragen steht Herr Ali Dogan vom Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Riad zur Verfügung: Phone: +966-11 405 0201 ext. 141, Email: dogan@ahk-arabia.com