©crtreasures - stock.adobe.com
Startschuss für CETA
27.09.2017
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017 wurde die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits veröffentlicht. Damit ist der Handelsteil des Abkommens ab dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar. Durch CETA werden rund 99 Prozent aller Zölle zwischen der EU und Kanada abgeschafft. Ein Großteil der Zölle fällt bereits mit der vorläufigen Anwendung weg. Die präferenziellen Ursprungs- und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen. Dieses weist Abweichungen gegenüber den Ursprungsprotokollen zu anderen Freihandelsabkommen auf. Beispielsweise sieht CETA als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU in der Regel Ursprungserklärungen eines registrierten Ausführers (REX) vor. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung sowie ein aktualisiertes Merkblatt zu CETA .