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Kennzahl: 415 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Förderprogramme
Förderdarlehen
Bund und Länder vergeben unter bestimmten Bedingungen spezielle Förderdarlehen an Existenzgründer. Diese Existenzgründerdarlehen zeichnen sich durch niedrige, unter Marktniveau liegende Festzinssätze sowie lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre aus.
Hilfen der Arbeitsagentur
Die ZPT informiert über bezuschusste Beratungen für Existenzgründer; sie hilft bei der Wahl des Beraters, betreut die Beratung und ist zuständig für die Bezuschussung der Beratung aus dem Landesprogramm „Beratungskostenzuschüsse“
Ansprechpartner: Peter Schommer, Tel. (06 81) 95 20–4 44, Fax (06 81) 5 84 61 25.
Desweiteren können gemäß dem Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Investitionsvorhaben von Existenzgründern unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Dies trifft insbesondere auf Errichtungsinvestition in der Gründungsphase und den Erwerb stillgelegter oder von der Stillegung bedrohter Betriebe zu. Auch nach erfolgreicher Gründungsphase können weitere Investitionsvorhaben, die der Schaffung bzw. der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen dienen, bezuschusst werden.
Nähere Informationen hierzu können Sie der Broschüre „Förderprogramme für ExistenzgründerInnen“, der Saarland Offensive für Gründer entnehmen, die beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Tel. (06 81) 5 01-42 48, Fax (06 81) 5 01–41 59, erhältlich ist.
Ansprechpartner für den Bereich Investitionszuschüsse ist Herr Fuchs, Tel. (06 81) 5 01-42 48.
Bund und Länder vergeben unter bestimmten Bedingungen spezielle Förderdarlehen an Existenzgründer. Diese Existenzgründerdarlehen zeichnen sich durch niedrige, unter Marktniveau liegende Festzinssätze sowie lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre aus.
Hilfen der Arbeitsagentur
- Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld I-Bezieher
- Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II-Bezieher
- Zuschüsse bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen
- Zuschüsse bei der Einstellung von Schwerbehinderten
- Coachingsmaßnahmen nach der Existenzgründung
Die ZPT informiert über bezuschusste Beratungen für Existenzgründer; sie hilft bei der Wahl des Beraters, betreut die Beratung und ist zuständig für die Bezuschussung der Beratung aus dem Landesprogramm „Beratungskostenzuschüsse“
Ansprechpartner: Peter Schommer, Tel. (06 81) 95 20–4 44, Fax (06 81) 5 84 61 25.
Desweiteren können gemäß dem Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Investitionsvorhaben von Existenzgründern unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Dies trifft insbesondere auf Errichtungsinvestition in der Gründungsphase und den Erwerb stillgelegter oder von der Stillegung bedrohter Betriebe zu. Auch nach erfolgreicher Gründungsphase können weitere Investitionsvorhaben, die der Schaffung bzw. der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen dienen, bezuschusst werden.
Nähere Informationen hierzu können Sie der Broschüre „Förderprogramme für ExistenzgründerInnen“, der Saarland Offensive für Gründer entnehmen, die beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Tel. (06 81) 5 01-42 48, Fax (06 81) 5 01–41 59, erhältlich ist.
Ansprechpartner für den Bereich Investitionszuschüsse ist Herr Fuchs, Tel. (06 81) 5 01-42 48.
+49 681 9520-211
+49 681 9520-389